Verband

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Das sind Wir

Der Wasser- und Bodenverband „Rhin-/ Havelluch“ ist mit 50.834 ha der kleinste der 25 Verbände Brandenburgs. Mit 1.041 km Gewässer II. Ordnung und 70 km Gewässer I. Ordnung weist er mit 21,85 m/ha die größte Gewässerdichte in Brandenburg auf.

Das Verbandsgebiet umfasst große Teile der Niederungen des Rhinluchs sowie den nördlichen Teil des Havelluchs. Mitglieder des Verbandes sind Kommunen und sonstige Gebietskörperschaften sowie Mitglieder auf Antrag, die Eigentum von Grundstücken im Verbandsgebiet nachweisen können.

Die Verwaltung und der Bauhof haben seit September 2021 ihren Sitz im Gewerbepark 25 in Fehrbellin. Von dort aus werden sämtliche Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung durchgeführt. Die wasserseitige Gewässerunterhaltung der Landeswasserstraßen erfolgt ergänzend über den Stützpunkt Hakenberg.

Die Geschicke des Verbandes werden durch den Verbandsausschuss und dem Vorstand geleitet. Handlungsgrundlage für den Verband ist die Satzung. Die Mitglieder wählen nach der Kommunalwahl in Brandenburg in den Wahlbezirken die mindestens 15 Mitglieder des ehrenamtlich tätigen Verbandsausschuss. Der Verbandsausschuss beschließt u.a. über die Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen, Wirtschaftspläne, allgemeine Grundsätze des Verbandes, die Geschäfts- und Wahlordnung, sowie die Einteilung der Schaubezirke und die Wahl der Schaubeauftragten. Dem durch den Ausschuss gewählten Vorstand aus 5 ehrenamtlichen Mitgliedern obliegen alle Geschäfte des Verbandes für die nicht der Ausschuss zuständig ist. Der Verband hat einen Geschäftsführer und weitere Dienstkräfte. Derzeit beschäftigt der Verband um die 25 Mitarbeiter.
Neben der Gewässerunterhaltung führt der Wasser- und Bodenverband „Rhin-/ Havelluch“ die Wasserbewirtschaftung/ Wassermanagement im Verbandsgebiet durch.

Historie

Chronik des Verband

1991Gründung des Verbandes
(Aufgaben: Gewässerunterhaltung mit eigenem Bauhof, Wasserbewirtschaftung)
1992Verband übernimmt die Unterhaltung und Bedienung aller wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet, 4 Polder wurden mit einer natürlichen Vorflut versehen- Reduzierung der Schöpfwerkskosten um mehr als 90%, mittlerer Beitragssatz für die Gewässerunterhaltung: 15,- DM/ha
1993Aufbau des Bauhofes in Tarmow, der Verband hat 8 Beschäftigte, davon 2 in der Verwaltung
1994Verabschiedung des Landeswassergesetzes- Wasserbewirtschaftung nur rudimentär berücksichtigt, in den zurückliegenden Jahren wurden die Renaturierungsvorhaben Hechtgraben (Einbau von 5 Sohlschwellen), Flutung des Bastfaserkanals bei Fehrbellin, Sicherung der Bewässerung im Naturschutzgebiet Kremmen und Bau des Einlassbauwerkes für den Altlauf Rhin realisiert
seit 1995Durchführung der Unterhaltung an den Gewässern 1. Ordnung.
Auf der Grundlage eines Rahmenvertrages wird der Stützpunkt Hakenberg sowie 3 Schleusen zusammen mit 12 Beschäftigten, Schiffs- und Unterhaltungstechnik vom Land Brandenburg übernommen, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung 2. Ordnung: 668,- TDM
1996Verband beschäftigt 21 Mitarbeiter und bildet zwei Wasserbauer aus. Intensität der Gewässerunterhaltung: 86%, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 370,- TDM. Rückgang der Bedienung und Unterhaltung von Stau- und Wehranlagen von 700 auf 300 Anlagen, Grundwasserbeobachtungsnetz verfällt
1997wegen fehlender rechtlicher und finanzieller Grundlagen werden 10 Schöpf- und Pumpwerke vom Netz genommen und verfallen, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 213,- TDM, Vertrag mit dem Land Brandenburg zur Unterhaltung und Bedienung wasserwirtschaftlicher Anlagen in Gewässern 2. Ordnung
1998Verband bedient und unterhält noch 300 Staue und Wehre, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 0,- TDM, Ökologisches Entwicklungskonzept für das Obere Rhinluch fertiggestellt
1999Erhöhung des Beitragssatzes von 15,- DM/ha auf 16,- DM/ha, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 0,- TDM, Verband kann mit dem Beitragsaufkommen noch 60% der Gewässer 2. Ordnung unterhalten. Landesumweltamt Brandenburg erkennt die Defizite im Landschaftswasserhaushalt und beginnt mit der Erarbeitung einer Konzeption zur Verbesserung der Situation
2000Verband kann mit dem Beitragsaufkommen noch 50% der Gewässer 2. Ordnung unterhalten, Wasserrahmenrichtlinie wird durch das Europäische Parlament verabschiedet
2001Seit Januar ist der Verband im Internet vertreten. Die weitere Entwicklung können Sie unter Aktuelles verfolgen
2007Hydrologisch gesehen war 2007 ein extrem nasses Jahr. Im Kalenderjahr fielen 875,6 mm Niederschlag. Im hydrolytischen Jahr (1.11-31.10.) fielen nur 3 mm weniger. Damit lag der Wert deutlich über dem Durchschnitt von 512 mm. Besonders Niederschlagsreich waren die Monate Mai bis September mit insgesamt 572,3 mm Niederschlag. In Fehrbellin fielen vom 7. Mai bis zum 23. Juli insgesamt 380 mm Niederschlag (knapp 3/4 der mittleren Jahresmenge).
Am 22. Juli fielen allein in Fehrbellin 58 mm und im Raum Manker-Garz 89 mm. Aus Lentzke wurde uns ein Meßwert einer automatischen Station in Höhe von 180,6 mm !!! mitgeteilt. Diese Niederschläge fielen auf gesättigte Böden.
Somit fielen in 3 aufeinanderfolgenden Monaten jeweils mehr als 100 mm Niederschlag. Es dauerte mehrere Wochen, bis diese Wassermassen durch die Hauptvorfluter abgeführt werden konnten. Am 08. August 2007 fielen innerhalb einer Stunde in Fehrbellin 40 mm Niederschlag – Die Extreme nehmen zu. Der Beitragssatz wurde durch den Verbandsausschuss im Dezember auf 9,75 €/ha festgesetzt. Mit dem Beitragsaufkommen können 425 km Gewässer 2. Ordnung (45% des Bestandes) unterhalten werden
2008Der Januar 2008 war überaus niederschlagsreich. Es fielen insgesamt 111 mm Niederschlag, davon allein vom 19.01. bis 27.01.2008 (9 Tage) 92 mm. Die Entwässerungssysteme waren überfordert, im Rhin- und Havelluch kam es zu großflächigen Vernässungen.
2009

Der Verband bedient und unterhält in diesem Jahr im Auftrag von 17 Partnern insgesamt 211Stau- und Wehranlagen (von 770 im Verbandsgebiet vorhandenen Anlagen in den Gewässern 2. Ordnung). Davon werden in den Gewässern 1. Ordnung im Auftrag des Landesumweltamtes 23 Staue und Wehre bedient und unterhalten.Ohne vertragliche Grundlage kümmert sich der Verband um weitere 50 Staue und Wehre, ohne die der Landschaftswasserhaushalt nicht reguliert werden könnte.
Wegen der anhaltenden Trockenheit, der aufgebrauchten Wasservorräte der Rhinseen sowie zur Sicherung der Schiffbarkeit der Wassserstraßen schließt der Verband am 12.08.09 die Einlassbauwerke zur Bewässerung der Rhin- und Havelluchniederung. Die Grund- und Grabenwasserstände könen in Abhängigkeit vom weiteren Witterungsverlauf sehr schnell absinken- bis hin zum Austrocknen der Gewässer.

Am 14. August 2009 weihte das Landesumweltamt Brandenburg das neu gebaute Wehr 4 im Rhinkanal ein. Gegenüber dem Vorgänger weist das neue Wehr eine deutlich größere Durchflußbreite auf und läßt sich wesentlich leichter bedienen. Durch wechselnde Abflüsse verursachte starke Wasserstandsschwankungen gehören im Rhinkanal der Vergangenheit an.

Am 21. August 2009 versiegte der Überfall am Wehr A1 in Fehrbellin. Der wichtigste Graben im Oberen Rhinluch mit seinem relativ großen Einzugsgebiet zwischen Kremmen, Ludwigsaue und Fehrbellin (der A-Graben nimmt bei Tarmow den B-Graben auf) hat seitdem keinen Abfluss mehr. Die anhaltende Trockenheit fordert ihren Preis.

Am 27. August 2009 fand die Bauabnahme des revitalisierten Negepfuhls in Herzberg (Mark) statt.
Initiator der Arbeiten ist Herr Siegfried Krause aus Herzberg. Träger des Vorhabens ist der Wasser- und Bodenverband „Rhin-/ Havelluch“ mit Sitz in Fehrbellin. Beplant wurde das von der Gemeinde Herzberg und dem Amt Lindow unterstützte Projekt durch Dipl.-Ing. Hermann Wiesing (Agrar- und Umweltplanung).
Finanziert wurde das rund 58,-T€ teure Vorhaben aus der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER sowie aus Zuwendungen des Naturschutzfonds Brandenburg.
Die EUROVIA VBU GmbH Niederlassung Lindow als bauausführendes Unternehmen baggerte mehr als 3.000 Kubikmeter aus dem völlig verlandeten und mit Sandmaterial zugeschwemmten Teich heraus.
Es entstand ein amphibiengerechtes Gewässer, in dem vielleicht auch bald wieder die Rotbauchunke zu hören ist.

2012Extreme Frühjahrstrockenheit, A-Graben am 29.05.2012 ohne Überfall. Neufassung der Verbandssatzung trat am 18. Oktober 2012 in Kraft. Die neue Satzung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage. Als oberstes Verbandsorgan wird künftig die Verbandsversammlung statt des bisherigen Ausschusses die Geschicke des Verbandes leiten.
Beschluss zur Erhöhung des Beitragssatzes für 2013 auf 10,30 €/ha. Mit den Beitragseinnahmen können 430 km Gewässer 2. Ordnung (ca. 45 % des Bestandes) unterhalten werden.
2013Erhöhung des Beitragssatzes für 2014 auf 10,54 €/ha. Mit den Beitragseinnahmen können 430 km Gewässer 2. Ordnung (ca. 45 % des Bestandes) unterhalten werden.
2014Beitrag bleibt 2015 stabil bei 10,54 €/ha. Mit den Beitragseinnahmen können 470 km Gewässer 2. Ordnung (ca. 50 % des Bestandes) unterhalten werden.
2015Beitrag bleibt 2016 stabil bei 10,54 €/ha. Mit den Beitragseinnahmen können 660 km Gewässer 2. Ordnung (ca. 70 % des Bestandes) unterhalten werden.
2017Beitrag bleibt 2016 stabil bei 10,54 €/ha. Mit den Beitragseinnahmen können 660 km Gewässer 2. Ordnung (ca. 70 % des Bestandes) unterhalten werden.
2017 war ein Jahr der Extreme. Nach anhaltender Trockenheit setzte am 29.06.2017 flächendeckend Dauerregen ein. Es fielen in Fehrbellin in 24 Stunden 123 mm Niederschlag – von Landwirten wurden Richtung Kremmen und Dechtow noch höhere Werte gemeldet. Im Juni 2017 wurden 192 mm gemessen (Jahresnormalwert Fehrbellin 512 mm). Im ganzen Verbandsgebiet standen die landwirtschaftlichen Flächen unter Wasser, die gefällearme Vorflut ist nicht für ein solchen Extremniederschlag ausgelegt. Im Juli brachten mehrere Starkniederschläge weiterhin keine Entspannung. Es fielen im Juli ergiebige 155,3 mm Niederschlag.
Der Landtag beschließt im Dezember 2017 wesentliche Änderungen des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und des Gewässerunterhaltungsverbändegesetzes (GUVG). Danach gehört zum 01.01.2019 die Bewirtschaftung der Stauanlagen nach §78 Absatz 3 BbgWG.
2018Aufgrund der Gesetzesänderungen mit Inkrafttreten zum 01.01.2019 war es notwendig die Satzung des Verbandes neuzufassen. Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 42 vom 17.10.2018 wurde die Neufassung der Satzung des Verbandes veröffentlicht, die zum 01.01.2019 in Kraft trat.
Der Beitrag für 2019 wird auf 12,95€/ha festgesetzt.
2019

Der Verband plant im Rahmen der Gewässerentwicklung nach §39 WHG mit Hilfe von EU-Mitteln die Verbesserung bzw. Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Königsgrabens an einer hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Überfahrt bei km 14+730 (Nördlich Herzberg) durch Ersatzneubau mit Erhöhung der lichten Weite und Einbau eines ausreichend mächtigen Sohlsubstrat, sofern ein ersatzloser Rückbau nicht möglich ist. Die Durchgängigkeit für Ichtyofauna wird deutlich verbessert, die für das Makrozobenthos überhaupt erst wieder hergestellt. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014-2020 -Maßnahme M07 (Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung) aus ELER- und Landesmitteln finanziert (mehr dazu erfahren Sie unter ELER www.eler.brandenburg.de und KOM ec.europa.eu/agriculture/index.de.htm).
  

Der Beitrag für 2020 wird auf 13,95€/ha festgesetzt.

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