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Beitragssätze 2024: VGT 1 - 35,97 €/ha; VGT 2 - 17,98 €/ha; VGT 3 - 8,99 €/ha (VGT: Vorteilsgebietstyp

Februar 2024: Die Verbandsschau wird am Dienstag, dem 19. März 2024 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 1 und am Mittwoch, dem 20. März 2024 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 2 erfolgen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aushang und den Übersichtskarten der Schaubezirke.

Wortlaut des Aushanges und Karte der Schaubezirke

Januar 2024: 

WIR SUCHEN AUSZUBILDENDE für den Beruf des Wasserbauers/-in

Wortlaut der Stellenausschreibung

Januar 2024: 

Während der Ausschusssitzung am 06.12.2023 wurden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 verabschiedet und der Beitragssatz gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu § 80 Absatz 1 und 1a Satz 1 BbgWG und der Beitragsbemessungsverordnung des Landes Brandenburg (BBV) differenziert nach den den Vorteilsgebietstypen zugeordneten Nutzungsarten festgesetzt.

Beitragssätze 2023: VGT 1 - 35,97 €/ha; VGT 2 - 17,98 €/ha; VGT 3 - 8,99 €/ha (VGT: Vorteilsgebietstyp)

Juni 2023: In der 29. Kalenderwoche beginnt der Verband mit der planmäßigen maschinellen Gewässerunterhaltung 2023/2024. Die Gewässeranlieger werden gebeten, Koppelzäune, Strohballen und andere die Arbeiten behindernde Gegenstände in einem Randstreifen von 5 Metern vom Wasserlauf zu entfernen. Die Arbeiten werden bis zur 15. KW 2024 andauern.

Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung

Karten Gewässerunterhaltungsplan 2023/2024:
Oberes Rhinluch:
Teilgebiet 3
Teilgebiet 4
Teilgebiet 6
Teilgebiet 7
Teilgebiet 8
Teilgebiet 10

Kleiner Havelländischer Hauptkanal (K-Gebiet)
Teilgebiet K1
Teilgebiet K2
Teilgebiete K3 und K4

Neukammer Luch
Teilgebiet N1
Teilgebiet N2
Teilgebiet N3
Teilgebiet N4
Teilgebiet N5

Schwarzer Graben (Mittleres Rhinluch)
Teilgebiet S1-West, S2
Teilgebiet S1-Ost, S3, S4

Februar 2023: Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 22.02.2023 wurde die 4.Änderung der Neufassung der Satzung des Verbandes veröffentlicht.

Wortlaut der Satzungsänderung

Februar 2023: Die Verbandsschau wird am Dienstag, dem 28. März 2023 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 1 und am Mittwoch, dem 29. März 2023 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 2 erfolgen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aushang und den Übersichtskarten der Schaubezirke.

Wortlaut des Aushanges und Karte der Schaubezirke

Februar 2023: 

WIR SUCHEN AUSZUBILDENDE für den Beruf des Wasserbauers/-in

Wortlaut der Stellenausschreibung

Februar 2023: 

Während der Ausschusssitzung am 11.01.2023 wurden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 verabschiedet und der Beitragssatz gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu § 80 Absatz 1 und 1a Satz 1 BbgWG und der Beitragsbemessungsverordnung des Landes Brandenburg (BBV) differenziert nach den den Vorteilsgebietstypen zugeordneten Nutzungsarten festgesetzt.

Beitragssätze 2022: VGT 1 - 30,25 €/ha; VGT 2 - 15,12 €/ha; VGT 3 - 7,56 €/ha (VGT: Vorteilsgebietstyp)

Juli 2022: Aufgrund der extremen Trockenheit, sind aktuell die Abgaben aus der Ruppiner Seenkette bereits reduziert. Voraussichtlich Anfang August wird es weitere Drosselungen geben. Damit einhergehend ist mit Absenkungen der Tauchtiefen in der Ruppiner und Fehrbelliner Wasserstraße zu rechnen. Außerdem werden die Einlassbauwerke zum Rhinluch voraussichtlich komplett geschlossen werden müssen, wenn es nicht zu außerordentlichen Regenereignissen kommt. Ein weiteres Austrocknen des Niedermoorkomplexes ist zu befürchten! Hierzu informieren die Umweltämter der Landkreise OPR/OHV. Die Fehrbelliner Wasserstraße wird bis zum 15.08.2022 für 6 Wochen um 14 cm auf Grund von Bauarbeiten an der Autobahnbrücken des BAB24 abgesenkt. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Landesamtes für Bauen und Verkehr.

Juni 2022: In der 28. Kalenderwoche beginnt der Verband mit der planmäßigen maschinellen Gewässerunterhaltung 2022/2023. Die Gewässeranlieger werden gebeten, Koppelzäune, Strohballen und andere die Arbeiten behindernde Gegenstände in einem Randstreifen von 5 Metern vom Wasserlauf zu entfernen. Die Arbeiten werden bis zur 15. KW 2023 andauern. Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung

März 2022: Die Verbandsschau wird am Dienstag, dem 5. April 2022 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 1 und am Mittwoch, dem 6. April 2022 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 2 erfolgen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aushang und den Übersichtskarten der Schaubezirke.

Wortlaut des Aushanges und Karte der Schaubezirke

Beitragssätze 2021: VGT 1 - 29,74 €/ha; VGT 2 - 14,87 €/ha; VGT 3 - 7,44 €/ha (VGT: Vorteilgsgebietstyp)

Dezember 2021: Während der Ausschusssitzung am 08.12.2021 wurden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 verabschiedet und der Beitragssatz gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu § 80 Absatz 1 und 1a Satz 1 BbgWG und der Beitragsbemessungsverordnung des Landes Brandenburg (BBV) differenziert nach den den Vorteilsgebietstypen zugeordneten Nutzungsarten festgesetzt.

September 2021: WIR SIND UMGEZOGEN

Juni 2021: In der 28. Kalenderwoche beginnt der Verband mit der planmäßigen maschinellen Gewässerunterhaltung 2021/2022. Die Gewässeranlieger werden gebeten, Koppelzäune, Strohballen und andere die Arbeiten behindernde Gegenstände in einem Randstreifen von 5 Metern vom Wasserlauf zu entfernen. Die Arbeiten werden bis zur 15. KW 2022 andauern.

Mai 2021: Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit: Umbau des Wehres im Sollgraben bei km 0+018;

Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit: Umbau des Wehres im Königsgraben bei km 8+193

April 2021: In den Amtsblättern für Brandenburg Nr. 9 vom 10.03.2021 und Nr. 14 vom 14.04.2021 wurden die 2. und 3. Änderung der Neufassung der Satzung des Verbandes veröffentlicht.

März 2021: Während der Ausschusssitzung am 03.03.2021 wurden der Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 verabschiedet und der Beitragssatz gemäß der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu § 80 Absatz 1 und 1a Satz 1 BbgWG und der Beitragsbemessungsverordnung des Landes Brandenburg (BBV) differenziert nach den den Vorteilsgebietstypen zugeordneten Nutzungsarten festgesetzt.

Februar 2021: Die Verbandsschau wird in diesem Jahr coronabedingt nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.

2020 : 13,95 €/ha

Nov: Die Tauchtiefenbegrenzung aus dem August 2020 wurde Mitte November aufgehoben.

Aug: Für den Ruppiner Kanal von km 0,0 bis km 15,1, die Ruppiner Wasserstraße von km 15,1 bis 29,1 (Schleuse Altfriesack) und für die FehrbelliFür den Ruppiner Kanal von km 0,0 bis km 15,1, die Ruppiner Wasserstraße von km 15,1 bis 29,1 (Schleuse Altfriesack) und für die Fehrbelliner Für den Ruppiner Kanal von km 0,0 bis km 15,1, die Ruppiner Wasserstraße von km 15,1 bis 29,1 (Schleuse Altfriesack) und für die Fehrbelliner Wasserstraße von km 0,0 bis 8,9 (Schleuse Hakenberg) gilt laut dem Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg ab Montag, den 17. August 2020 eine Tauchtiefenbeschränkung auf 0,80 m Tauchtiefe.

Beschreibung des Vorhabens und Übersichtskarte

Juni: Machbarkeitsstudie zur Verbesserung dess wasserwirtschaftlichen Systems im Bereich des KHHK zwischen Brunne und Kuhhorst 

Beschreibung des Vorhabens und Karte

Juni: In der 29. Kalenderwoche beginnt der Verband mit der planmäßigen maschinellen Gewässerunterhaltung 2020/2021. Die Gewässeranlieger werden gebeten, Koppelzäune, Strohballen und andere die Arbeiten behindernde Gegenstände in einem Randstreifen von 5 Metern vom Wasserlauf zu entfernen. Die Arbeiten werden bis zur 15. KW 2021 andauern. 

Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung

Jan: Die Verbandsschau wird am Dienstag, dem 10. März 2020 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 1 und am Mittwoch, dem 11. März 2020 ab 8.30 Uhr im Schaubezirk 2 erfolgen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Aushang und den Übersichtskarten der Schaubezirke. Wortlaut des Aushanges und Karte der Schaubezirke.

Wortlaut des Aushanges und Karte der Schaubezirke

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