1991 | Gründung des Verbandes (Aufgaben: Gewässerunterhaltung mit eigenem Bauhof, Wasserbewirtschaftung) |
1992 | Verband übernimmt die Unterhaltung und Bedienung aller wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet, 4 Polder wurden mit einer natürlichen Vorflut versehen- Reduzierung der Schöpfwerkskosten um mehr als 90%, mittlerer Beitragssatz für die Gewässerunterhaltung: 15,- DM/ha |
1993 | Aufbau des Bauhofes in Tarmow, der Verband hat 8 Beschäftigte, davon 2 in der Verwaltung |
1994 | Verabschiedung des Landeswassergesetzes- Wasserbewirtschaftung nur rudimentär berücksichtigt, in den zurückliegenden Jahren wurden die Renaturierungsvorhaben Hechtgraben (Einbau von 5 Sohlschwellen), Flutung des Bastfaserkanals bei Fehrbellin, Sicherung der Bewässerung im Naturschutzgebiet Kremmen und Bau des Einlassbauwerkes für den Altlauf Rhin realisiert. |
seit 1995 | Durchführung der Unterhaltung an den Gewässern 1. Ordnung. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrages wird der Stützpunkt Hakenberg sowie 3 Schleusen zusammen mit 12 Beschäftigten, Schiffs- und Unterhaltungstechnik vom Land Brandenburg übernommen, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung 2. Ordnung: 668,- TDM |
1996 | Verband beschäftigt 21 Mitarbeiter und bildet zwei Wasserbauer aus. Intensität der Gewässerunterhaltung: 86%, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 370,- TDM. Rückgang der Bedienung und Unterhaltung von Stau- und Wehranlagen von 700 auf 300 Anlagen, Grundwasserbeobachtungsnetz verfällt. |
1997 | wegen fehlender rechtlicher und finanzieller Grundlagen werden 10 Schöpf- und Pumpwerke vom Netz genommen und verfallen, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 213,- TDM, Vertrag mit dem Land Brandenburg zur Unterhaltung und Bedienung wasserwirtschaftlicher Anlagen in Gewässern 2. Ordnung |
1998 | Verband bedient und unterhält noch 300 Staue und Wehre, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 0,- TDM, Ökologisches Entwicklungskonzept für das Obere Rhinluch fertiggestellt. |
1999 | Erhöhung des Beitragssatzes von 15,- DM/ha auf 16,- DM/ha, Landeszuschuß an der Gewässerunterhaltung: 0,- TDM, Verband kann mit dem Beitragsaufkommen noch 60% der Gewässer 2. Ordnung unterhalten. Landesumweltamt Brandenburg erkennt die Defizite im Landschaftswasserhaushalt und beginnt mit der Erarbeitung einer Konzeption zur Verbesserung der Situation. |
2000 | Verband kann mit dem Beitragsaufkommen noch 50% der Gewässer 2. Ordnung unterhalten, Wasserrahmenrichtlinie wird durch das Europäische Parlament verabschiedet |
2001 | Seit Januar ist der Verband im Internet vertreten. Die weitere Entwicklung können Sie unter Aktuell verfolgen. |